Der große Unterschied: Gewährleistung & Garantie

Wie ärgerlich: Vor ein paar Monaten erst hast du dir das neue Tablet gekauft und nun funktioniert es plötzlich nicht mehr – einfach so. Doch was jetzt? Die erste Frage, die dir sicher durch den Kopf schießt: „Hab ich eigentlich noch Garantie?“ Nun geht das Rätselraten los: „Wie war das gleich mit der Garantie? Und was war gleich noch diese Gewährleistung? Das müsste doch dasselbe sein, oder?“ Nein, ist es nicht. Hier gibt es tatsächlich große Unterschiede. Um in einer solchen Situation gewappnet zu sein, haben wir die wichtigsten Fakten zu Garantie und Gewährleistung zusammengetragen. So kannst du dir die Suche im Internet, in Gesetzestexten oder gar den europäischen Richtlinien sparen.

Gewährleistung – Anspruch per Gesetz

Beginnen wir mit der Gewährleistung, der vermutlich relevanteren Sache, wenn ein Gerät aus dem Nichts heraus den Geist aufgibt. Bei der Gewährleistung steht der Verkäufer dafür ein, dass die verkaufte Ware bei der Übergabe oder Lieferung frei von Mängeln ist. Deshalb betitelt das Gesetz die Gewährleistung auch als Mängelhaftung. Das heißt: Der Verkäufer haftet für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben. Das gilt auch für versteckte Mängel, die erst später bemerkt werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt immer 24 Monate, außer bei Gebrauchtwaren kann diese durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die AGB, oder eine Vereinbarung auf 12 Monate verkürzt werden. Bei der Gewährleistung geht es also grob gesagt darum, dass die Ware bei der Auslieferung in einem einwandfreien Zustand ist.

Die Sache mit der Beweislast

Bei der Gewährleistung gilt es einen wichtigen Punkt zu beachten:  In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf geht der Gesetzgeber davon aus, dass die Ware schon zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer mangelhaft war und entscheidet zu deinen Gunsten – es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestanden hat. Reklamierst du das Gerät später als sechs Monate nach der Übergabe, kehrt sich die Beweislast um. Nun musst du als Kunde nachweisen, dass der Gegenstand nicht bereits beim Kauf einen Mangel aufwies. Dieser Beweis ist schwer zu erbringen, da es teure und meist aufwändige Gutachten erfordern würde. In dem Fall bist du also in der Regel auf die Kulanz des Händlers angewiesen.

Gerätedefekt: Was kann der Kunde erwarten?

Bei einem Mangel stehen dir als Kunden nach dem Gesetz verschiedene Rechte zu. In den meisten Fällen kommt es zur Nacherfüllung. Hier wird das fehlerhafte Gerät entweder ausgetauscht oder repariert. Im Normalfall kannst du – solange keine Unverhältnismäßigkeit vorliegt – zwischen Austausch und Reparatur wählen. In bestimmten Fällen hast du auch ein Rücktrittsrecht. Ebenso sind Minderung oder ein Anspruch auf Schadensersatz möglich. 

Garantie – das Herstellerversprechen

Garantie bedeutet, dass der Hersteller von seinem Produkt überzeugt ist und verspricht, dass es mindestens für einen bestimmten Zeitraum ohne Probleme funktioniert. Die Garantie gibt es entweder auf einzelne Teile oder auf das komplette Produkt. Im Gegensatz zur Gewährleistung spielt der Zustand der Ware zum Kaufzeitpunkt keine Rolle, da die Funktionsfähigkeit für den genannten Zeitraum garantiert wird. Für den dich als Kunden ist es wichtig zu wissen, dass die Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar in Umfang oder Zeitdauer verringert wird, sondern immer nur neben oder zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung existiert.

Garantie ist nicht gleich Gewährleistung

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die beiden Begriffe „Garantie“ und „Gewährleistung“ häufig vermischt oder gar synonym verwendet. Doch wie bereits beschrieben, gibt es hier große Unterschiede. Während die Gewährleistung gesetzlich verankert ist, ist die Garantie eine zusätzliche und rein freiwillige Leistung des Händlers und/oder Herstellers. Voraussetzung ist, dass der Händler die Herstellergarantie an den Kunden weitergibt. Verpflichtet ist er dazu nicht. Auch die Dauer und der Umfang der Garantie werden vom Hersteller selbst festgelegt. Manche Hersteller gewähren auch nur dann Garantie, wenn das Produkt vorher auf der Herstellerseite im Internet registriert wurde. Deshalb empfiehlt es sich die Garantiebedingungen genau durchzulesen. Um eine Garantie geltend zu machen, solltet ihr die Rechnung mit Kaufdatum und eventuell den Garantieschein bereithalten. Je nachdem, ob die Garantiezusage vom Händler oder Hersteller kommt, ist bei Mängeln dementsprechend auch der Händler oder Hersteller zu kontaktieren.

Auf den Punkt gebracht

Die Gewährleistung ist Sache der Händler, während eine Garantie Sache der Hersteller ist. Händler sind zu einer Gewährleistung gesetzlich verpflichtet. Den Herstellern steht es frei, für ihre Produkte zu garantieren..

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2 Kommentare

  1. Unser Haus hat letzte Woche leider einen Bauschaden erlitten. Diese möchten wir nun gerne einmal bewerten lassen. In diesem Zusammenhang ist es auch interessant zu wissen, was eigentlich der genaue Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie ist. Ich hoffe, dass wir eine Erstattung erhalten werden.

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  2. Ich habe einen Computer gekauft. Interessant, dass man durch das Gesetz ein Anspruch auf Gewährleistung hat. Diese ist über den Kaufvertrag geregelt.

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